Unsere
Statuten
gültig seit der Gründungsversamlung vom 01. Juni 1988, Stand
Juni 2025
Inhaltsverzeichnis
1. Der Zylinder
2. Die Fliege
3. Der Frack
4. Der Orden
5. Die Hose
6. Das Hemd
7. Die Schuhe
8. Die Socken
9. Der Vogel
10. Das Gewehr
11. Das Tor
12. Das Beweismittel
13. Die Fahnentradition
14. Der Tag der Frackanprobe / Unkosten
15. Pfingstheiligabend
16. Pfingsthalbjahrestreffen
17. Das Verhalten der Rekruten
18. Die neuen Mitglieder
19. Der Einstand des neuen Mitglieds
20. Der Pfingstdienstag
22. Die Tradition
23. Das Erscheinen im Festzelt
24. Das Internet
25. Anmerkung
1. Der Zylinder
Die Zylinderwahl ist jedem selbst überlassen. Der Zylinder
ist schwarz, besteht nicht aus Pappe, Plastik oder Filz. Der
Zylinder wird stets neutral getragen, d.h. es befinden sich
keine schmückenden Teile (z.B. Blumen, Bänder, Stickers usw.)
an oder auf dem Zylinder.
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2.
Die Fliege
Die Farbe der Fliege ist schwarz.
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3.
Der Frack
Die Farbe des Fracks ist grundsätzlich schwarz. Äußerlich
muß er der Norm entsprechen und in einem ordentlichen
Zustand sein.
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4.
Der Orden
/ Abzeichen und der Anordnung
Insgesamt sind 7 Orden / Abzeichen zugelassen:
Herzseite von oben: Zeichen
der Weber, Vogel sowie 25 Jahre Mitglied der Wildeshauser
Schützengilde rechte Seite von
oben: Stadt Wildeshausen, Landkreis Oldb. Orden der
Pfingstbrüder, Wachetrommler 600 Jahre Gilde Orden
der Pfingstbrüder: Farbe: pink und gelb, mit
Plakette, auf der die gekreuzten Gewehre zu sehen sind. Für
den Orden der Pfingstbrüder ist Dirk Illgner verantwortlich.
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5.
Die Hose
(Gürtel, Hosenträger)
Die Farbe der Hose ist schwarz. Das Farbe-Schnitt-Muster
sollte stimmen. Die Hose besteht weder aus Jeans noch aus
Cord. Die Mitglieder achten auf einen ordentlichen Sitz. Dem
Mitglied steht es frei, zwischen Hosenträger oder Gürtel zu
wählen. In jedem Fall ist die Farbe schwarz. Form und Aussehen
ist unauffällig.
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6.
Das Hemd
Das Hemd ist langärmlich, weiß mit weißen
Knöpfen (Manschettenknöpfe sind gestattet).
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7.
Die Schuhe
Der Schuh ( kein Stiefel!) ist schwarz, besteht aus Glattleder
und ist stets sauber und gepflegt zu tragen.
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8.
Die Socken
Die Socken sind schwarz. Kniestrümpfe sind nicht geduldet.
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9.
Der Vogel
Der Vogel sitzt auf der Herzseite. Die Mitglieder achten auf
einen ordentlichen Sitz.
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10.
Das Gewehr
Das Gewehr (vom Typ "Jan") wird mit einem Bierglas
am Lauf aus
Holz mitgeführt. Für die Fertigung und Ausgabe des Gewehrs
ist Dirk Illgner verantwortlich. Jedes neue
Mitglied besorgt sich eigenverantwortlich das Gewehr.
Jedes Mitglied ist für ein ordentliches Erscheinen am
Frackanprobe- bzw. Pfingstdienstag verantwortlich und haftet
gegebenenfalls für den Verlust oder die Beschädigung seines
Gewehres.
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11.
Das Tor
Die Mitglieder sind dem -Huntetor- unterstellt.
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12.
Das Beweismittel
Bevor sich die „Pfingstbrüder“ auf dem Festplatz versammeln,
wird ein Foto als Beweismittel bei Helmut Rang erstellt. Für
die Pflege des Albums ist Helmut Rang verantwortlich.
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13.
Die Fahnentradition
Die Fahne und der Mast werden jährlich, in der Regel 2-3
Wochenenden vor Pfingsten, zum neu bestimmten Pfingstbruder
transportiert. Der genaue Termin und die Uhrzeit wird beim Halbjahrestreffen
vereinbart. Von diesem Standort geht es gemeinsam zum nächsten
Standort. Der neue Bestimmungsort wird beim
Halbjahrestreffen oder bei der Frackanprobe festgelegt.
Jeweils der letzte Fahnenbesitzer reinigt den Mast und sorgt
für die reibungslose Übergabe. Der Pfingstbruder, der den Fahnenmast bekommt,
beseitigt evtl. entstandene Transportschäden und ist, soweit
erforderlich, für die Reinigung der Fahne verantwortlich.
Um 19.00 Uhr werden die Mitglieder zur Fahnenübergabe
eingeladen. Hierbei sorgt der Gastgeber für die Verpflegung
der Pfingstbrüder. Die Kosten werden durch eine Umlage am Tag
der Frackanprobe gedeckt. (Reste werden am Tag der
Frackanprobe verzehrt).
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14.
Der Tag der Frackanprobe
Die Frackanprobe findet am Freitag vor Pfingsten statt. An diesem Tag
erscheinen alle Mitglieder um 19.00 Uhr
komplett nach dem Vorbild der Statuten. Jedes Mitglied
informiert sich über den Ablauf der Frackanprobe beim
jeweiligen Ausrichter. Der Ausrichter ist für eine
ordentliche Verpflegung
verantwortlich. Es folgt unmittelbar nach der Begrüßung des
Vorsitzenden die Verpflegung und die Musterung aller
Mitglieder. Fehler, die durch die Musterung festgestellt
werden, werden mit einem „Kurzen“ bestraft (max. 5). Für den
Ausschank ist grundsätzlich der Gastgeber verantwortlich. (Der
Gastgeber hält für die Mitglieder neben Bier, Korn, Sauren,
Plum, Jägermeister und Feigling bereit.) Der nachfolgende
Veranstalter wird an jedem Tag der Frackanprobe bzw. beim
Pfingsthalbjahrestreffen neu bestimmt. Die Kosten werden durch
eine Umlage gedeckt. Der Termin für das Halbjahrestreffen wird
an diesem Tag festgelegt.
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15.
Pfingstheiligabend
(Samstag)
Am Pfingstheiligabend treffen sich mittags um 13.00
Uhr alle Mitglieder beim ausgewählten Treffpunkt.
Hier wird sich bis zum Abend gestärkt. Die Unkosten werden
durch den Jahresbeitrag der Mitglieder und durch die
Strafgelder gedeckt. Am gleichen Abend, bzw. beim
Pfingshalbjahrestreffen wird über den Treffpunkt und über den
Jahresbeitrag neu abgestimmt.
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16. Pfingsthalbjahrestreffen
Das Halbjahrestreffen
findet am zweiten Freitag im November um
19:00 Uhr statt. Der Ort wird rechtzeitig durch
Dirk Illgner mitgeteilt.
17.
Das Verhalten der Rekruten
Beim Ausmarsch, Einmarsch, sowie bei der Frackanprobe ist
das Verhalten der Rekruten gesittet. Jeder achtet auf den
anderen! Beim Ausmarsch und bei der Frackanprobe ist mit einer
ordentlichen Rasur zu erscheinen.
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18.
Die neuen Mitglieder
Das Maximum beträgt 21 Mitglieder.
Derjenige, der sich für eine Aufnahme bei den Lustigen
Pfingstbrüdern interessiert, stellt bei einem Mitglied der
Lustigen Pfingstbrüder seinen Antrag auf ein Probejahr. Über
den Antrag wird i.d.R. am Pfingsthalbjahrestreffen
entschieden. Es gilt eine Dreiviertelmehrheit.
(Besondere Situationen, die z.B. eine kurzfristige
Entscheidung erfordern, werden durch eine außerordentliche
Sitzung entschieden.) Derjenige, der sein Probejahr
absolviert, marschiert bei den "Lustigen Pfingstbrüdern" nach
den Wildeshauser Statuten mit.
Die Wahl des neuen Mitglieds: Beim Halbjahrestreffen
wird per Zettelwahl demokratisch gewählt. Erlangt der Bewerber
die Dreiviertelmehrheit, erscheint er im Sinne der Statuten
der Lustigen Pfingstbrüder zur nächsten Frackanprobe.
Statuten, Gewehraufsatz und Orden werden rechtzeitig
übergeben. Das neue Mitglied wird am Halbjahrestreffen
über den Ablauf und die Termine des kommenden Jahres
informiert. Entscheidung:
Spätestens beim Halbjahrestreffen hat sich das neue Mitglied
endgültig über seine Aufnahme zu den "Lustigen Pfingstbrüdern"
zu entscheiden. Der Vorsitzende wird hierüber direkt
informiert.
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19.
Der Einstand des neuen Mitglieds
Am Pfingstdienstag trinkt das neue Mitglied ein "U-Boot"
(Spezialgemisch), singt das Wildeshauser Lied
vor dem Versammeln
auf dem Marktplatz und gibt nach dem Ausmarsch zwei Runden
Bier im Krandel aus.
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20.
Der Pfingstdienstag
Am Pfingstdienstag treffen sich alle Mitglieder um 11.00 Uhr
bei Helmut Rang. Um 12:45 Uhr marschieren alle zum
Marktplatz (ordentliches Verhalten der Rekruten).
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21.
Die Marschordung
|
LINKS |
MITTE |
RECHTS |
1. Reihe |
Karl-Heinz Becker |
Helmut Rang |
Andreas Meyenburg |
2. Reihe |
Kai
Röper |
Dirk
Illgner |
Thomas
Janzing |
3. Reihe |
Klaus
Lindemann |
Stephan
Mierke |
Michael
Müller |
4. Reihe |
Jens
Oentrich |
Frank
Stauga |
Holger Hess |
5. Reihe |
Fabian Rang |
Marko Terkowski |
Erhard Meyenburg |
6. Reihe |
André Reinekehr |
- |
Tom Lagerpusch |
7. Reihe |
Jens Luthardt |
Andreas Reige |
Detlef
von Döllen |
22.
Die Tradition
NNach dem Einmarsch im Krandel, marschieren alle Mitglieder
zur Stärkung zum vereinbarten Treffpunkt. Der ausrichtenden
Familie wird ein Blumenstrauß übergeben, der von Andreas
Meyenburg besorgt wird (Vertretung: Holger Hess). Die
Kosten werden durch eine Umlage getragen. Der neue Ausrichter
wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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23.
Das Erscheinen im Festzelt
/ Pfingstdienstag
Der Frack wird von jedem Mitglied bis zum offiziellen
„Wegtreten“ getragen. Dies ist der Zeitpunkt, nach dem die
Fahne wieder zurück ins Quartier transportiert wurde. Ab
diesem Zeitpunkt kann jeder Pfingstbruder im kleinen
Dienstanzug erscheinen (weißes Hemd, schwarze Hose,schwarze
Schuhe, [optional Fliege]).
Das
erscheinen in Zivilzeug ist nicht gestattet. Zylinder, Gewehr
und Frack können abgegeben werden. Das Mitglied, bei
dem die Ausrüstungsgegenstände untergestellt werden,
verwahrt diese für einen Zeitraum von 30 Tagen. Innerhalb
dieser Frist holt jedes Mitglied seine Ausrüstungsgegenstände
ab. Der Verwahrer legt eine Liste mit Namen an, die später
dem Vorsitzenden zur Ermittlung der Strafgelder vorgelegt wird.
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24.
Das Internet
Verantwortlich für die Gestaltung und Aktualität ist :
(a) D. von Döllen sowie (b) S. Mierke. Bei dieser Aufgabe
ist jeder Pfingstbruder gehalten, beide bei Ihrer Aufgabe zu
unterstützen.
25.
Anmerkung
Der Umfang dieser Statuten wächst von Jahr zu
Jahr. Es gibt immer etwas neues, dass einer Reglementierung
bedarf. Natürlich gehört zu den Statuten auch ein
Strafenkatalog, den wir aber hier nicht zur Schau stellen
möchten. Sie können diese Statuten kopieren, aber
wäre es nicht besser, wenn Sie Ihre eigenen Gedanken
und Erfahrungen zu Papier bringen? Wir können Ihnen garantieren,
dass es bei einem zünftigen Bier in einer gemütlichen
Runde zu umschweifenden Diskussionen kommen wird.
Wir
wünschen Ihnen jetzt schon viel Spaß dabei!
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