Unsere
Statuten
gültig
seit der Gründungsversamlung vom 01. Juni 1989, Stand
Mai 2000
Inhaltsverzeichnis
1. Der Zylinder
2. Die Fliege
3. Der Frack
4. Der Orden
5. Die Hose
6. Das Hemd
7. Die Schuhe
8. Die Socken
9. Der Vogel
10. Das Gewehr
11. Das Tor
12. Das Beweismittel
13. Die Fahnentradition
14. Der Tag der Frackanprobe / Unkosten
15. Pfingstheiligabend
16. Das Verhalten der Rekruten
17. Die neuen Mitglieder
18. Der Einstand des neuen Mitglieds
19. Der Pfingstdienstag
20. Die Tradition
21. Das Erscheinen im Festzelt
22. Anmerkung
1. Der Zylinder
Die Zylinderwahl ist jedem selbst überlassen. Der Zylinder
besteht nicht aus Pappe, Plastik oder Filz. Der Zylinder wird
stets neutral getragen, d.h. es befinden sich keine schmückenden
Teile (z.B. Blumen, Bänder, Stickers usw.) an oder auf
dem Zylinder.
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2.
Die Fliege
Die Farbe der Fliege ist schlicht schwarz.
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3.
Der Frack
Die Farbe des Fracks ist grundsätzlich schwarz. Äußerlich
muß er der Norm entsprechen und in einem ordentlichen
Zustand sein.
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4.
Der Orden
Die Farben des Ordens sind pink und gelb. Er wird an der gegenüberliegenden
Seite des Vogels getragen und dient als wichtiges Erkennungsmerkmal
für alle Mitglieder. Für die Orden ist Dirk Illgner
verantwortlich.
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5.
Die Hose
Die Farbe der Hose ist schwarz, nicht gestreift und das Farbe-Schnitt-Muster
sollte stimmen. Die Hose besteht weder aus Jeans noch aus
Cord. Die Mitglieder achten auf einen ordentlichen Sitz.
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6.
Das Hemd
Das Hemd ist langärmlich, weiß mit weißen
Knöpfen (Manschettenknöpfe sind gestattet).
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7.
Die Schuhe
Der Schuh ( kein Stiefel!) ist schwarz, besteht aus Glattleder
und ist stets sauber und gepflegt zu tragen.
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8.
Die Socken
Die Socken sind schwarz. Kniestrümpfe sind nicht geduldet.
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9.
Der Vogel
Der Vogel sitzt auf der Herzseite. Die Mitglieder achten auf
einen ordentlichen Sitz.
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10.
Das Gewehr
Das Gewehr ist ein Brünger-Gewehr mit Bierglaslauf. Die
Fertigung des Bierglaslaufs wird von Holger Hess organisiert.
Jedes neue oder zu Schaden gekommene Mitglied setzt sich mit
H. Hess in Verbindung. Jedes Mitglied ist für ein ordentliches
Erscheinen am Frackanprobe- bzw. Pfingstdienstag verantwortlich.
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11.
Das Tor
Die Mitglieder sind dem Huntetor unterstellt.
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12.
Das Beweismittel
Das Foto als Beweismittel wird jährlich bei Helmut Rang
vor dem Versammeln auf dem Festplatz erstellt. Für das
Einkleben ist Helmut Rang verantwortlich.
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13.
Die Fahnentradition
Die Fahne und der Mast werden jährlich, jeweils ein Wochenende
vor Pfingsten, zum neu bestimmten Mitglied transportiert.
Der neue Bestimmungsort wird bei der Frackanprobe festgelegt.
Jeweils der Letzte streicht den Mast und sorgt für die
Übergabe. Das Mitglied, daß den Fahnenmast bekommt,
beseitigt Transportschäden und lädt die Mitglieder
zur Fahnenübergabe ein. Die Kosten werden durch eine
Umlage am Frackanprobetag gedeckt. (Reste werden am Frackanprobetag
verzehrt).
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14.
Der Tag der Frackanprobe
Der Tag ist stets der Freitag vor Pfingsten. An diesem Tag
erscheinen alle Mitglieder komplett nach dem Statutenvorbild.
Jedes Mitglied informiert sich über den Ablauf der Frackanprobe
beim jeweiligem Ausrichter.Der Ausrichter ist für eine
ordentliche Verpflegung verantwortlich. Es folgt unmittelbar
nach der Begrüßung des Vorsitzenden , die Musterung
aller Mitglieder. Fehler, die durch die Musterung festgestellt
werden, werden mit einem Kurzen bestraft (max.10). Ausschenker
ist hierbei grundsätzlich der Veranstalter. (Der Veranstalter
hält für die Mitglieder neben Bier, Sauren, Plum,
Jägermeister und Feigling bereit.)
Der nachfolgende Veranstalter wird an jedem Frackanprobetag
bzw. beim Pfingshalbjahrestreffen neu bestimmt. Die Unkosten
werden durch eine Umlage gedeckt.
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15.
Pfingstheiligabend
Am Pfingstheiligabend treffen sich mittags alle Mitglieder
beim ausgewählten Treffpunkt. Hier wird sich bis zum
Abend gestärkt. Die Unkosten werden durch den Jahresbeitrag
der Mitglieder und durch die Strafgelder gedeckt. Am gleichen
Abend, bzw. beim Pfingshalbjahrestreffen wird über den
Treffpunkt und über den Jahresbeitrag neu abgestimmt.
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16.
Das Verhalten der Rekruten
Beim Ausmarsch, Einmarsch, sowie bei der Frackanprobe ist
das Verhalten der Rekruten gesittet. Jeder achtet auf den
anderen! Beim Ausmarsch und bei der Frackanprobe ist mit einer
ordentlichen Rasur zu erscheinen.
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17.
Die neuen Mitglieder
Das Maximum beträgt 21 Mitglieder.
Unterscheidung: Es wird unterschieden zwischen erfahrenden
(bereits Gildemitglied) und neuem Mitglied. Das neue Mitglied
hat ein Probejahr zu absolvieren. Es marschiert bei den "Lustigen
Pfingsbrüdern" mit, trägt keine Erkennungsstreifen
und führt das Brünger-Gewehr ohne "Bierglas"
mit sich. Das erfahrende Mitglied hat kein Probejahr und marschiert
im Sinne der Statuten mit.
Die
Wahl: Beim Halbjahrestreffen wird per Zettelwahl demokratisch
gewählt. Erlangt der Bewerber eine Dreiviertelmehrheit,
erscheint er im Sinne der Statuten erstmals zur Frackanprobe.
Das neue Mitglied lernt hier den Ablauf kennen. Das erfahrende
Mitglied nimmt sofort an der Frackanprobe teil. Dem aufgenommenen
Mitglied werden die Streifen, der Gewehraufsatz und die Statuten
ausgehändigt.
Entscheidung:
Bis zum Halbjahrestreffen hat sich das neue Mitglied und die
Pfingstbrüder endgültig über die Aufnahme zu
den "Lustigen Pfingsbrüdern" zu entscheiden.
Das neue Mitglied teilt seine Entscheidung dem Vorsitzenden
mit.
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18.
Der Einstand des neuen Mitglieds
Am Pfingstdienstag trinkt das neue Mitglied ein "U-Boot"
(Spezialgemisch), singt das Wildeshauser Lied vor dem versammeln
auf dem Marktplatz und gibt nach dem Ausmarsch zwei Runden
Bier im Krandel aus.
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19.
Der Pfingstdienstag
Am Pfingstdienstag treffen sich alle Mitglieder um 12.00 Uhr
bei Helmut Rang. Gestärkt wird von dort aus zum Festzelt
marschiert (ordentliches Verhalten der Rekruten).
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20.
Die Tradition
Nach dem Einmarsch im Krandel, versammeln sich alle Mitglieder
auf dem Rasen hinter dem Festzelt. Danach maschieren alle
Mitglieder zur Stärkung zum vereinbarten Treffpunkt.
Der ausrichtenden Familie wird ein Blumenstrauß übergeben,
der von Andreas Meyenburg besorgt wird (Vertretung: Holger
Hess). Die Unkosten werden durch eine Umlage getragen. Der
neue Ausrichter wird rechtzeitig bekanntgegeben.
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21.
Das Erscheinen im Festzelt
Der Frack wird von jedem Mitglied bis zum offiziellen „Wegtreten“
getragen. Dies ist der Zeitpunkt, nach dem die Fahne wieder
zurück ins Quartier transportiert wurde. Ab diesem Zeitpunkt
kann jeder Pfingstbruder im kleinen Dienstanzug erscheinen
(weißes Hemd, Fliege, schwarze Hose, schwarze Schuhe).
Das
erscheinen in Zivilzeug ist nicht gestattet. Zylinder, Gewehr
und Frack können abgegeben werden. Das Mitglied, bei
dem die Ausrüstungsgegenstände untergestellt werden,
verwahrt diese für einen Zeitraum von 30 Tagen. Innerhalb
dieser Frist holt jedes Mitglied seine Ausrüstungsgegenstände
ab. Der Verwahrer legt eine Liste mit Namen an, die später
dem Vorsitzenden zur Strafgeldermittlung vorgelegt wird.
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22.
Anmerkung
Der Umfang dieser Statuten wächst von Jahr zu
Jahr. Es gibt immer etwas neues, dass einer Reglementierung
bedarf. Natürlich gehört zu den Statuten auch ein
Strafenkatalog, den wir aber hier nicht zur Schau stellen
möchten. Sie können diese Statuten kopieren, aber
wäre es nicht besser, wenn Sie Ihre eigenen Gedanken
und Erfahrungen zu Papier bringen! Wir können Ihnen garantieren,
dass es bei einem zünftigen Bier in einer gemütlichen
Runde zu umschweifenden Diskussionen kommen wird.
Wir
wünschen Ihnen jetzt schon viel Spaß dabei!
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